Zum Hauptinhalt springen

Der Wandel der Steuerberatung: Warum KI den Fachexperten aufwertet statt ersetzt

  • Die Furcht vor der vollständigen Automatisierung intellektueller Dienstleistungen ist so alt wie die informationstechnologische Revolution selbst.
  • Der bisherige Befund stützt diese Furcht nicht: Wer annimmt, Algorithmen machten die steuerliche Fachexpertise in absehbarer Zeit entbehrlich, unterschätzt, woraus wirtschaftliche Beratung tatsächlich besteht. In der Debatte kehrt die Erzählung wieder, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) werde ganze Berufsstände verschwinden lassen. Ein genauerer Blick auf die Steuerberaterbranche legt etwas anderes nahe: KI-Mittel treten dort bislang nicht an die Stelle des Fachwissens, sondern verschieben, worauf es sich richtet.

    Automatisierung kognitiver Routinen als operativer Hebel

    Um die Auswirkungen von KI-Tools zu beurteilen, ist zwischen repetitiver Sachbearbeitung und strategischer Beratung zu trennen. Die Unternehmensbefragung des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) weist für das Berichtsjahr 2023 die Rechts- und Steuerberatung mit 36 Prozent KI-Nutzern unter den Unternehmen ab fünf Beschäftigten aus; nur die IT-Dienstleistungen liegen mit 42 Prozent darüber (Rammer et al., 2024). Zur Einordnung: Nach der amtlichen IKT-Erhebung des Statistischen Bundesamts nutzten 2025 insgesamt 26 Prozent der Unternehmen KI-Technologien – 23 Prozent der Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten, 36 Prozent der mittleren und 57 Prozent der großen (Statistisches Bundesamt, 2025). Im Mittelstand liegt der Wert nach einer Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels bei 20 Prozent oder knapp 780.000 Unternehmen; die höchste Nutzerquote weisen dort mit 28 Prozent die wissensbasierten Dienstleistungen auf, zu denen die KfW ausdrücklich die Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung zählt (Zimmermann, 2026). Die Steuerberatung liegt damit über dem Durchschnitt der Wirtschaft, nicht darunter. Der Bericht ordnet diesen Einsatz der Dienstleistungserbringung selbst zu, etwa der automatisierten Verarbeitung und Erstellung von Dokumenten; weiter nach einzelnen Kanzleitätigkeiten schlüsselt er ihn nicht auf. In der Kanzleipraxis liegen die Anwendungsfälle dort, wo Daten strukturiert anfallen – Datenextraktion, Belegerfassung, vorbereitende Buchhaltung –, also in Feldern, in denen sich eine Effizienzsteigerung überhaupt beziffern lässt. Die fortschreitende Digitalisierung übernimmt hier die massenhafte Verarbeitung strukturierter Daten und setzt so personelle Kapazitäten bei Steuerberatern und Fachangestellten frei. Über die Fehlerquote ist damit noch nichts gesagt: Sie hängt davon ab, wie Prüf- und Freigabeschritte im Kanzleiprozess gesetzt sind.

    Prozessarchitektur und die neue Rolle der Fachexpertise

    Der wirtschaftliche Nutzen von Künstlicher Intelligenz zeigt sich erst, wenn sie in bestehende Abläufe eingebettet ist. Ein Pilotprojekt des Fraunhofer IAO mit der DATEV illustriert, was das konkret bedeutet: Beschäftigte und Forschende modellierten dort zunächst gemeinsam einen einzelnen Arbeitsprozess, um überhaupt eine belastbare Grundlage für Digitalisierung und Künstliche Intelligenz zu schaffen (Tombeil und Schletz, 2020). Untersucht wurde dabei die Auslieferung fertiger Software, nicht die Arbeit in einer Kanzlei; ein einzelnes Pilotprojekt trägt keine Verallgemeinerung. Algorithmen berechnen isolierte steuerliche Teilaufgaben schnell und in großer Zahl; den Zuschnitt des Gesamtprozesses gestalten sie nicht, und Zusammenhänge außerhalb ihrer vordefinierten Parameter erfassen sie nur eingeschränkt. Damit verschiebt sich die steuerliche Sachbearbeitung: Der Fachexperte agiert zunehmend als Prozessarchitekt, der die KI-Mittel einrichtet, ihre Ergebnisse prüft und die fachliche Entscheidung selbst trifft. Die Bundessteuerberaterkammer beschreibt dieselbe Arbeitsteilung als berufliche Erwartung: „Die endgültige fachliche Bewertung und Entscheidung muss stets der Berufsträger mit seiner fachlichen Expertise treffen. Das ‚Vier-Augen-Prinzip‘ bleibt auch im KI-Zeitalter essenziell.“ (BStBK, 2026). Die Kammer ist die Berufsvertretung der Steuerberater und vertritt insoweit eigene Interessen; ihr FAQ-Katalog ist eine Orientierungshilfe, keine berufsrechtlich verbindliche Vorgabe.

    Der Wandel zur proaktiven Gestaltungsberatung

    Die steuerliche Gesetzgebung ändert sich laufend; rein datenbasierte Systeme bilden Änderungen erst ab, wenn sie in ihren Daten angekommen sind. Ein von Egner herausgegebener Sammelband zur Digitalisierung in der Steuerberatung, der Seminararbeiten eines Masterprojekts bündelt, kommt zu dem Ergebnis, dass die Digitalisierung steuerberatende Tätigkeiten weniger verdrängt als vielmehr deren Anforderungs- und Kompetenzprofile verschiebt (Egner, 2024). Dass sich die Deklarationsberatung als Ganze automatisieren ließe, ist damit allerdings nicht gesagt. Die Bundessteuerberaterkammer benennt konkret nur Teilschritte: „Der Einsatz von KI kann repetitive und standardisierte Aufgaben, wie z. B. die Belegverarbeitung, Datenextraktion und Vorprüfung von Steuererklärungen, automatisieren.“ (BStBK, 2026). Für die Deklaration als verantworteten Gesamtvorgang – Sachverhaltsermittlung, rechtliche Würdigung, Zeichnung – gilt das nicht. Der Schwerpunkt der Kanzleiarbeit verlagert sich nach der Lesart des Sammelbands gleichwohl auf Gestaltungsplanung, Risikoanalyse und die Verzahnung mit der Unternehmensberatung. Zahlen zur tatsächlichen Nachfrageentwicklung werden dort nicht ausgewiesen. Ein Algorithmus kann steuerliche Belastungen berechnen und fortschreiben. Das Abwägen strategischer Handlungsalternativen gegen die Ziele und die Risikoneigung eines Unternehmers liegt bislang beim Menschen – und dort liegt auch die Verantwortung dafür.

    Fazit: Symbiose statt Substitution

    Die verfügbaren Erhebungen und Fachbeiträge deuten in eine Richtung: KI-Tools ersetzen die Steuerberatung derzeit nicht, sie verschieben den Zuschnitt der Arbeit. Ein vom Berufsstand unabhängiger Anhaltspunkt stammt vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Für Fachkräfte in der Steuerberatung – einem Beruf mit hohem Substituierbarkeitspotenzial – sagte das IAB-Modell einen Beschäftigungsrückgang von 3,9 Prozent voraus, tatsächlich stieg die Beschäftigung um 5,9 Prozent; gesetzliche Vorgaben verhindern, dass technisch Substituierbares auch tatsächlich substituiert wird (Grienberger et al., 2020). Diese Auswertung bildet den technologischen Stand von 2016 ab, liegt also vor der Verbreitung generativer Sprachmodelle, und ist keine Prognose für die kommenden Jahre. Sie zeigt aber, dass technisches Substituierbarkeitspotenzial und tatsächliche Verdrängung auseinanderfallen können. Wer daraus einen Vorteil ziehen will, muss maschinelle Effizienzsteigerung und fachliche Urteilskraft in denselben Arbeitsablauf bringen. Das Berufsbild bewegt sich vom Verwalter historischer Zahlen zum Berater, der die Werkzeuge kennt, mit denen er arbeitet. Ob daraus eine bessere Marktposition wird, entscheidet sich nicht an der Technik, sondern an der Frage, welche Arbeit eine Kanzlei künftig noch selbst tun will.


    Quellenverzeichnis


    Über den Autor

    Prof. Dr. rer. nat. Mike Espig

    Professor für Mathematik und angewandte Künstliche Intelligenz in der Industrie an der Westsächsischen Hochschule Zwickau · Gründungsleiter der Data Science Research Group · Geschäftsführer der E&O Gesellschaft für Integrierte KI-Systeme mbH

    Zuvor Max-Planck-Institut für Mathematik in den Naturwissenschaften und RWTH Aachen. Arbeitsschwerpunkte: numerische Verfahren für hochdimensionale Probleme, Tensormethoden und der Einsatz von Sprachmodellen in mittelständischen Unternehmen.